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Gasabrechnung nach G 685

Die Gasmengenermittlung sowie deren Abrechnung haben durch alle Marktteilnehmer in Deutschland nach eichrechtlichen Vorschriften und deren anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Maßgeblich sind hier die technischen Regeln des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.), speziell die Vorgaben des Arbeitsblattes G 685 (aktueller Stand: November 2008) sowie den zugehörigen Beiblättern. Mit der Anpassung des Arbeitsblattes G 685 ergeben sich erweiterte Anforderungen an z.B.:

Diese Anforderungen wurden entsprechend der Vorgaben bei den Stadtwerken Güstrow umgesetzt.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dokument Bestimmung des Gasverbrauches nach DVGW G 685

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Bestimmung des Gasverbrauches nach DVGW G 685

In Deutschland wird die thermische Erdgasabrechnung auf der Grundlage einheitlicher eichrechtlicher Vorschriften sowie anerkannter Regeln der Technik, hier insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“, durchgeführt.

Die in diesem Arbeitsblatt festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die thermische Erdgasabrechnung unterliegt dabei der ständigen Kontrolle der zuständigen Eichämter.

Obwohl der Gasverbrauch des Netzkunden in Kubikmetern (m³) gemessen wird, wird dem Kunden der Gasverbrauch innerhalb einer Abrechnungsperiode als thermische Energie mit der Einheit Kilowattstunden (kWh) in Rechnung gestellt.

Bei der thermischen Gasabrechnung ist zwischen dem Betriebszustand und dem Normzustand des Gases zu unterscheiden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases in der Messeinrichtung, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung des Verbrauchs erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustandes. Daher ist eine Umrechnung des Volumens im Betriebszustand auf ein Volumen im Normzustand erforderlich. Das Volumen des Gases ist abhängig von den durchschnittlichen Temperaturen und der Höhenlage der Gasabnahmestelle. Die Zustandszahl (Z-Zahl) berücksichtigt den Einfluss der örtlichen Temperatur und des Luftdrucks auf das Gasvolumen. Sie wird als Faktor verwendet, um das gelieferte Gas vom Betriebszustand in den Normzustand (0 Grad Celsius, 1.013,25 mbar) zurückzurechnen. Für die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden wird die Anzahl der Kubikmeter mit der Zustandszahl Z und dem Abrechnungsbrennwert Hs,eff multipliziert.


th. Energie(kwh) = Betriebsvolumen(m³) x Zustandszahl x Abrechnungsbrennwert (kWh/m³)
Der auf der Gasrechnung des Kunden angegebene Faktor ist das Produkt aus der Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert.

 

Zustandszahl Z

Mit Hilfe der Zustandszahl wird zunächst das Betriebsvolumen auf das Normvolumen umgerechnet. Bei der Berechnung der Zustandszahl werden

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Effektivdruck des Gases: peff 23 mbar
Relative Feuchte des Gases: f  
Kompressibilitätszahl: K 1
Gastemperatur: t 15°C
Normalluftdruck: Pn 1013 mbar
Luftdruck: Pamp 1014 mbar
Norm-Temperatur: Tn 273,15 K

Die Zustandszahl ist abhängig von der Messtemperatur und dem Messdruck. Da Erdgas als trocken angesehen werden kann, ist das Produkt aus Sättigungsdampfdruck und relativer Feuchte = 0.

Für die K-Zahl also für die Kompressibilität des Gases kann bei peff < 1 bar K = 1 angenommen werden.

Die Normtemperatur Tn ist als Festwert mit 273,15 K = 0°C definiert.

Die Abrechnungstemperatur Teff ist als Festwert mit 288,15 K = 15°C anzusetzen.

Diese Parameter werden in folgender Berechnungsformel zur Gasabrechnung verwendet.

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