Alle Verträge zur Netznutzung für Erdgas und die Bedingungen für den Netzanschluss im Überblick: Netzanschlussverträge, Transportanfragen, Händlerrahmenverträge, Messrahmenvertrag und Anlagen sind hier als Download-Dokumente hinterlegt.
Das neue Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet alle Netzbetreiber, ihre Netze - natürliche Monopole - diskriminierungsfrei allen Kunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Das System des regulierten Netzzugangs tritt an die Stelle des bisher geltenden Prinzips des verhandelten Netzzugangs (auf Basis der Verbändevereinbarungen).
Der Netzbetreiber darf dem Kunden nur genehmigte Netzentgelte in Rechnung stellen. Die Stadtwerke Güstrow stellen hier die relevanten Gesetze und Verordnungen zur Netznutzung des Bereiches Gas als Download-Dokumente zur Verfügung.
(1) Netzbetreiber und Marktgebietsverantwortliche haben sich gegenseitig sowie den Transportkunden und den Bilanzkreisverantwortlichen unverzüglich alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Vermeidung, zum Ausgleich und zur Abrechnung von Bilanzungleichgewichten erforderlich sind.
(2) Zur Anbahnung und zur Abwicklung der Netznutzung sowie zur Abwicklung der Bilanzierung und der Mehr- und Mindermengenabrechnung werden die Daten zwischen dem Marktgebietsverantwortlichen, dem Netzbetreiber, dem Transportkunden sowie dem Bilanzkreisverantwortlichen elektronisch ausgetauscht. Der Datenaustausch erfolgt in einem bundesweit einheitlichen Format sowie in einheitlichen Prozessen, die eine vollständige Automatisierung des Datenaustauschs ermöglichen. Die Netzbetreiber haben die Transportkunden und Bilanzkreisverantwortlichen an der Entwicklung des Verfahrens und der Datenformate angemessen zu beteiligen.
Am Berg 4-5, 18273 Güstrow
Tel.: (03843) 288 500
Fax: (03843) 288 520
E-Mail: netznutzung@stwg.de