Durch die Entflechtung und Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze sorgt die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden dafür, dass die Voraussetzungen für funktionierenden Wettbewerb geschaffen werden.
Die Stadtwerke Güstrow wirken durch Veröffentlichung aller relevanten Daten mit an der Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs. Um unserer Systemverantwortung als Versorgungsnetzbetreiber nachzukommen stellen wir Ihnen hiermit die aktuellen Geschäftsbedingungen, Informationen zur EEG-Einspeisung sowie Fachglossare zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Netzservice der Stadtwerke Güstrow zu einem telefonischen oder persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung.
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG wurde zum Stichtag 01.07.2024 ermittelt.
Für die nächsten drei Jahre, vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 wurde der Händler Stadtwerke Güstrow im Netzgebiet der Stadtwerke Güstrow als Grundversorger für Strom und Gas für Haushaltskunden festgestellt.
Der »Netzzugang« ist die Aufgabe der Sicherstellung des diskriminierungsfreien Zuganges zu unseren Strom- und Gasnetzen. Für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen schaffte das Energiewirtschaftsgesetz vom Juli 2005 eine neue, juristische Basis. Die Geschäftsbedingungen für den Zugang zum Stromnetz und zum Erdgasnetz erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.