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DIGITALISIERUNG DES MESSWESENS

NETZE NEU NUTZEN

Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)

Grundlage für die Einführung digitaler Stromzähler ist das im September 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Moderne Messeinrichtungen sollen eine Verbesserung der Energieeffizienz und somit ein Ziel der Energiewende erreichen.

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) mit seinem Herzstück, dem neuen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist in Kraft getreten. Das MsbG wird die derzeitigen Energiemarktstrukturen und -prozesse tiefgreifend ändern.

In dem MsbG ist vorgesehen, dass intelligente Messtechnik (Smart Meter) die elektrischen Stromzähler Schritt für Schritt ersetzen. Dabei wird zwischen zwei Messeinrichtungen - moderne und intelligente Messeinrichtungen - unterschieden.

Information nach § 37 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz - Ankündigung des Rollouts mit modernen Messeinrichtungen im Netzgebiet der Stadtwerke Güstrow GmbH.

An alle Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagenbetreiber und Messstellenbetreiber. Die Stadtwerke Güstrow GmbH ist innerhalb der von ihr betriebenen Energieversorgungsnetze als  grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen auszustatten.
Seit September 2018 werden digitale Stromzähler in Güstrow eingesetzt, bis 2032 sind etwa 20.000 moderne Messeinrichtungen einzubauen. Muss ein Zähler turnusmäßig ausgetauscht werden, weil zum Beispiel die Eichgültigkeit ausläuft, wird künftig eine moderne Messeinrichtung eingebaut.

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler. Im Vergleich zu Ihrem alten Zähler kann die moderne Messeinrichtung neben dem aktuellen Zählerstand zusätzlich die aktuelle Leistung sowie historische Verbrauchswerte (tages-, wochen-, monats-, jahresbezogen) der letzten 24 Monate anzeigen.

Bitte beachten Sie: Es finden nur Kundenbesuche mit vorheriger schriftlicher Ankündigung statt. Sie müssen nicht selbst aktiv werden, die Stadtwerke Güstrow Netzgesellschaft mbH kommt auf Sie zu. Wir werden Ihnen rechtzeitig einen Termin und einen Ersatztermin vorschlagen.

Durch die gesetzlich vorgegebene Einführung von modernen Messeinrichtungen kommt es zu Anpassungen der Preise für den Messstellenbetrieb. Die geltenden Preise für den Messstellenbetrieb sind unter dem Punkt „Preise“ veröffentlicht. Die Berechnung erfolgt wie gewohnt über Ihren Lieferanten, sofern Sie mit diesem nichts Anderes vereinbart haben.

Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Eine anderweitige Vereinbarung zur Gewährleistung des Messstellenbetriebs kann durch Sie nach § 5 oder § 6 MsbG erfolgen.
Die uns nach § 37 (2) MsbG übertragenen Informationspflichten nehmen wir hiermit wahr. In Bezug auf das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die am häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst. In dem nachfolgenden Link haben Sie die Möglichkeit die Fragen und Antworten nachzulesen.

FAQ-Link:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Intelligente-Messsysteme-Zaehler/faq-intelligente-netze-intelligente-zaehler.html

Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler. Anders als bei den bestehenden Zählern, an denen man lediglich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen sie zusätzlich tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an. Hierdurch können Sie Ihren Stromverbrauch bewusster wahrnehmen und künftig effizienter gestalten.

Intelligente Messsysteme (iMSys) bestehen, neben dem Zähler, aus einem sogenannten Smart-Meter-Gateway, einer Kommunikationseinheit für die Fernauslesung. Das Gateway stellt die >>intelligente<< Schnittstelle zum Stromnetz dar. Die Zählerstände werden automatisch, direkt und sicher an Ihren Energieversorger, Ihren Netzbetreiber sowie den Messstellenbetreiber und auf Wunsch an weitere von Ihnen autorisierte Stellen gesendet. Die Übertragung der Zählerstände erfolgt hochverschlüsselt über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) lizensierte Verbindung. Sie müssen keinen Internetanschluss bereitstellen.

Verbraucher mit einer jährlichen Stromabnahme über 6.000 kWh sowie Erzeuger mit installierter elektrischer Leistung zwischen 7 und 100 kW sollen ab 2017 nach und nach mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Für Kunden, deren Jahresverbrauch unter 6.000 kWh liegt, sowie für kleinere Erzeugungsanalagen unter 7 kW schreibt das Gesetz keine Einbaupflicht für intelligente Messsysteme vor. Diese Stromkunden - das ist der typische Güstrower Haushalt - erhalten nach und nach bis zum Jahr 2032 eine moderne Messeinrichtung.

Derzeit sind zugelassene iMSys am Markt noch nicht verfügbar. Mit Verfügbarkeit erhalten zunächst Verbraucher mit mindestens 10.000 Kilowattstunden (kWh) Jahresstromverbrauch, Stromkunden mit einem verringerten Netzentgelt für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z.B. Wärmepumpe) und Erzeugungsanlagen (z.B. Haushalte mit PV-Anlage) zwischen 7 und 100 Kilowatt installierter Leistung einen intelligenten Zähler.

Andere Verbraucher und Erzeuger können erst ab 2020 zum Einbau gesetzlich verpflichtet werden. Die mME werden bei Stromkunden mit einem Verbauch von bis zu 6.000 kWh pro Jahr eingebaut. Wann und wo der Einbau erfolgt, ist dem grundzuständigen Messstellenbetreiber vorbehalten und wird bis zum 1. Januar 2032 abgeschlossen sein.

Der Einbautermin der mME wird Ihnen zwei Wochen im Voraus mitgeteilt.

Diese Aufgaben werden durch uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber übernommen. Wenn Sie einen Neubau planen, sind Sie für einen geeigneten Zählerschrank verantwortlich, so dass der Messstellenbetreiber Ihre Anlage in Betrieb nehmen kann. Hierzu gibt es entsprehende Vorgaben des Netzbetreibers. Bei Bestandsobjekten ist der Eigentümer als Anschlussnehmer für die Anpassung des Zählerschranks verantwortlich.

Alle Messeinrichtungen, die die Stadtwerke verbauen, unterliegen den strengen Vorgaben der deutschen Eichbehörden und somit des Eichgesetzes. So wird sichergestellt, dass die verbrauchten Strommengen auch richtig gemessen und abgerechnet werden können.

Für ein Messentgelt von maximal 20 Euro pro Jahr installiert der Betreiber den Zähler und stellt eine Datenstrecke für die Anbindung bereit. Die Preisobergrenzen wurden vom Gesetzgeber festgelegt und sollen sicherstellen, dass einerseits für Sie als Kunde die Zusatzkosten möglichst gering sind und andererseits dem Messstellenbetreiber durch den Smart-Meter-Rollout langfristig keine Verluste entstehen. Die monatliche Übermittlung der Verrbauchsdaten sowie der Zugang zu einem Online-Portal, wo Sie einsehen können, an wen welche Daten verschickt worden sind, sind ebenso enthalten.

Nach dem Einbau erhalten Sie von uns die Bedienungsanleitung des digitalen Stromzählers.

Bei der Nutzung einer mME erfolgt die Nullstellung Ihrer Verbrauchsübersichten (1 Tag, 7 Tage, 30 Tage, 365 Tage) durch Eingabe der PIN am Zähler. Somit stellen Sie sicher, dass Ihr Nachmieter keinen Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten hat.

Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen:

Anleitung für die moderne Messeinrichtung und technische Daten von modernen Messeinrichtungen,
die durch die Stadtwerke Güstrow GmbH verbaut werden:



KONTAKT

Kundenservicecenter

Am Berge 4-5, 18273 Güstrow

Tel.: (03843) 288 - 500
Fax: (03843) 288 - 520
E-Mail: netznutzung@stwg.de

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Zum Hohen Rad 48, 18273 Güstrow

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E-Mail: stadtwerke-guestrow@stwg.de