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Regeln

Nur Wörter mit 2 oder mehr Zeichen werden akzeptiert.
Maximal 200 Zeichen insgesamt.
Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche).
UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.
+/|/- entspricht UND, ODER und NICHT als Operatoren.
Alle Suchwörter werden zu Kleinschreibung konvertiert.

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Bedingungen für Netzanschlüsse

Alle aktuellen technischen Richtlinien, Leistungsbeschreibungen und Regeln rund um den Netzanschluss werden Ihnen hier als Download-Dokumente frei zur Verfügung gestellt. Soweit keine Möglichkeit zum Herunterladen von Informationen besteht, verweisen wir auf eine Quelle im Internet, die mit einem entsprechenden Link versehen wird.

Netzentgelte

Gemäß § 28 ARegV-Nr. 1 erfolgt die Mitteilung der zum 01.01.2025 angepassten Netznutzungsentgelte Strom an die Regulierungskammer M-V.

Das Energieministerium hat für die in seine Zuständigkeit fallende Strom- und Gasnetzbetreiber in Mecklenburg-Vorpommern eine Regulierungskammer eingerichtet und die Verwaltungsvorschrift vom 13.01.2016 - VIII 300c - 660-00009-2013 / 003-005 - erlassen. Seit 01.01.2016 nimmt das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern Schwerin alle im EnWG und seinen Vorschriften vorgeschriebenen Aufgaben zur Regulierung selbst wahr.

Als Downloaddokumente stellen wir Ihnen die Informationen „Netznutzungsentgelt Strom - Preisstand 01.01.2024“, „Netznutzungsentgelt Strom (mit Kostenwälzung) - Preisstand 01.01.2025– vorläufiges Preisblatt“ und „Referenzpreisblatt für vermiedene Netznutzung“ zur Verfügung. Die nachfolgenden Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Händler, die die Netze der Stadtwerke Güstrow GmbH nutzen.

Mit der Festlegung der Prozesse zur Marktkommunikation durch die Bundesnetzagentur, die im Jahr 2024 anzuwenden sind, werden die Stadtwerke Güstrow die Abrechnung der Blindarbeit nicht über den jeweiligen Lieferanten abwickeln. Dieses Vorgehen stellt keinen Verzicht der Stadtwerke Güstrow zur Geltendmachung der vertraglichen Ansprüche dar. Die Stadtwerke Güstrow behalten sich ausdrücklich vor, die Abrechnung dieser Entgelte direkt gegenüber dem Anschlussnutzer wahrzunehmen.

KONTAKT-HAUSANSCHLUSSWESEN

Stadtwerke Güstrow GmbH

Zum Hohen Rad 48
18273 Güstrow

Tel.: (03843) 288 181
Fax: (03843) 288 230
E-Mail: hausanschluss@stwg.de