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Regeln

Nur Wörter mit 2 oder mehr Zeichen werden akzeptiert.
Maximal 200 Zeichen insgesamt.
Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche).
UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.
+/|/- entspricht UND, ODER und NICHT als Operatoren.
Alle Suchwörter werden zu Kleinschreibung konvertiert.

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Unser Engagement für die Region

Sponsoring und Spende

Sie haben als Sportverein, öffentliche Einrichtung oder gemeinnützige Vereinigung ein Vorhaben, für welches Sie Unterstützung brauchen?

Sponsoring

Nutzen Sie für Ihre Anfrage unsere Formulare und nennen Sie uns die Eckdaten zu Ihrem Projekt. Sponsoringanfragen können in der Zeit von Oktober bis Dezember für das Folgejahr an uns gerichtet werden.

Die Auswertung und Information ob das Sponsoring übernommen werden kann, erfolgt dann ab Januar.

Spende

Spenden sind über das gesamte Jahr möglich. Allerdings sind nur eingetragene Vereine spendenberechtigt.

Bitte senden Sie uns nach dem Spendeneingang umgehend die Spendenbescheinigung zu.

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Wir sind uns unserer Verantwortung für die Barlachstadt Güstrow sowie für die Menschen und Unternehmen, die wir mit Energie versorgen, bewusst. Dieser Verantwortung stellen wir uns in vielerlei Hinsicht: Die Stadtwerke Güstrow fördern Vereine, Stiftungen und Institutionen, die sich für die Region engagieren. Im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten sind wir bestrebt sowohl auf ethischer, als auch auf sozialer Ebene sinnvoll zu unterstützen. Dies geschieht durch Spenden- und Sponsoring-Aktivitäten. Die Handlungen der Stadtwerke Güstrow spiegeln sich dabei in unseren Leitlinien wider:

  • Die Förder-Projekte befinden sich im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Güstrow.
  • Die geförderten Maßnahmen müssen ein klares und eindeutiges Ziel haben.
  • Ein Sponsoring muss für die Öffentlichkeit deutlich erkennbar gemacht werden.
  • Die Sponsoring-Partner müssen Kunden der Stadtwerke Güstrow sein.
  • Zur Prüfung müssen die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
  • Privatpersonen
  • Politische Parteien
  • Religiöse Bewegungen, Einrichtungen, Kirchengemeinden (Ausnahme: Karitative Einrichtungen, soweit die Glaubensverkündung nicht im Mittelpunkt steht, zum Beispiel Kindergärten in Trägerschaft der Kirche)
  • Projekte mit generell sehr hohen Risiken für Menschen und Umwelt (Projekte mit zu hoher Umweltbelastung, das heißt hoher CO2Ausstoß, Lärmbelästigung, etc.)

Bitte wenden Sie sich an unsere Marketingabteilung unter marketing@stwg.de

Im Januar werden alle eingegangenen Förderanfragen durch die Partner geprüft. Anschließend erhalten Sie eine Antwort von uns.

  • Jeder Verein, Verband bzw. jede Institution kann nur einmal im Jahr eine Sponsoringanfrage an die SWG stellen.
  • Es besteht kein Anspruch auf ein automatisches Fortsetzen des Sponsorings in Folgejahren, außer es ist anders vertraglich geregelt.
  • Mit Ihrer Unterschrift unter unserem Antragsformular erteilen Sie die Einwilligung, dass wir unser Engagement werbewirksam in der Öffentlichkeit kommunizieren, etwa durch das Foto einer Scheckübergabe.