Wir verfolgen das Konzept der dezentralen Energieerzeugung: In den Hauptgebieten Güstrow Süd und Nord erfolgt die Wärmeerzeugung nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Wärme wird umweltfreundlich zentral erzeugt und über modernste Rohrleitungssysteme direkt zu Ihnen nach Hause geliefert. Die Wärmeversorgung konzentriert sich auf vier Versorgungsgebiete, die laufend erweitert und angepasst werden: Güstrow Süd, Güstrow Nord, Güstrow West und Güstrow Mitte.
...sprechen dafür, dass sich immer mehr Hauseigentümer für die Wärmelieferung durch die Stadtwerke Güstrow entscheiden, denn die Vorteile der Kraft-Wärme-Kopplung liegen auf der Hand:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten, einschließlich Mehrfamilienhäusern, fest.
1. Primärenergiebedarf (§ 13 GEG)
- Der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes darf bestimmte Höchstwerte nicht überschreiten
- Er wird anhand des Energiebedarfs für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung berechnet
- Ziel: Begrenzung des Energieverbrauchs und Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien
Durch den enorm niedrigen Primärenergiefaktor unserer Fernwärme können hier erhebliche Einsparungen ermöglicht werden.
2. Nutzung Erneuerbarer Energien (§ 10 ff. GEG)
- Ein Teil der benötigten Energie muss aus erneuerbaren Quellen stammen, z. B. durch:
- Solarthermie, Photovoltaik oder Biomasse
- Nutzung von Fernwärme (insbesondere grüne Fernwärme wie aus Biomethan)
- Alternativ können gleichwertige Maßnahmen wie zusätzliche Dämmung ergriffen werden
3. Wärmeerzeuger und Heizungssysteme (§ 72 GEG)
- Neubauten dürfen keine Heizkessel verwenden, die mit reinem Heizöl oder Kohle betrieben werden
Effiziente Systeme wie Wärmepumpen, Brennwerttechnik oder Fernwärme sind gefordert. Gasversorgung nach Variantenvergleich Heidrich zu teuer, Wärmepumpe für Hospiz ungeeignet.
4. Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises (§ 79 ff. GEG)
- Nach Fertigstellung ist ein Energieausweis erforderlich, der die energetische Qualität des Gebäudes dokumentiert
Der Energieausweis kann von den Stadtwerken Güstrow geliefert werden.
5. Niedrigstenergiegebäude-Standard (§ 10 GEG)
- Neubauten müssen als „Niedrigstenergiegebäude“ errichtet werden
- Das bedeutet, dass der Energiebedarf sehr niedrig sein und weitgehend durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss
Eigentümern verbleiben noch die folgenden Anforderungen:
6. Mindestwärmeschutz (§ 15 GEG)
- Bauteile müssen bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) einhalten, um Energieverluste zu minimieren
- Anforderungen gelten für Außenwände, Dächer, Fenster und Türen
7. Dichtheit und Luftwechsel (§ 12 GEG)
- Gebäudehülle muss luftdicht ausgeführt werden, um unkontrollierte Wärmeverluste zu vermeiden
- Lüftungskonzepte sind erforderlich, um einen hygienischen Luftwechsel sicherzustellen
Der Zeitpunkt für die Umstellung des eigenen Heims auf Fernwärme ist optimal, wenn der alte Heizkessel ersetzt werden muss oder Gebäude- bzw. Schornsteinsanierungen anstehen. Wir bieten Ihnen individuelle Zuschnitte für jeden Wärmebedarf. Die Stadtwerke Güstrow haben ein Konzept der Wärmeversorgung, das Ihnen ein Höchstmaß an Komfort und Zuverlässigkeit bietet.
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