Compliance im Unternehmen bedeutet, rechtlich und organisatorisch umfassend die Einhaltung aller maßgeblichen Gesetze und Normen sicherzustellen. Die Stadtwerke Güstrow GmbH sieht sich verpflichtet, ihrer öffentlich-rechtlichen Verantwortung als privatrechtlich organisierte kommunale Tochtergesellschaft die Einhaltung der Normen unserer Rechtsordnung durch klare Grundsätze und innerbetriebliche Ausführungsregelungen zu gewährleisten.
Das unternehmerische und gesellschaftliche Handeln der Stadtwerke Güstrow GmbH und ihrer Beschäftigten ist bestimmt durch Ehrlichkeit und Fairness, Aufrichtigkeit, Loyalität sowie dem Respekt gegenüber den Menschen und der Umwelt in ihrem Verantwortungsbereich. Ihre Führungskräfte tragen dabei eine besondere Verantwortung und haben gemeinsam mit den Mitarbeitern/innen die in diesem Compliance-Handbuch niedergelegten Verhaltensgrundsätze ausgearbeitet. Es soll dabei helfen Situationen vorzubeugen, die die Integrität unseres Verhaltens in Frage stellen können, und Rahmenbedingungen zu schaffen, die Korruption und ähnliche Gesetzesverstöße zu verhindern helfen.
Jonas Graßhoff
Geschäftsführer
Regelkonformes Handeln, das Einhalten rechtlicher Vorgaben und ethischer Normen haben für die Stadtwerke Güstrow GmbH hohe Bedeutung. Im Rahmen unserer bestehenden Compliance-Regelungen haben wir bereits Maßnahmen zur Prävention von Gesetzesverstößen, zur Haftungs- und Risikominimierung, sowie zur Vorbeugung von Korruption getroffen.
Trotz unserer Maßnahmen ist es möglich, dass bei manchen Vorgängen Gesetze oder anderweitige interne oder externe Vorgaben nicht immer ausreichend befolgt werden.
Mit unserem Hinweisgebersystem bieten wir Ihnen die Möglichkeit Hinweise auf mögliches Fehlverhalten, beziehungsweise Verstöße gegen externe, aber auch interne Regelungen, zu melden.
Für die Entgegenahme von Hinweisen und Meldungen steht Ihnen unsere interne Meldestelle sowie die externe Meldestelle des Bundes zur Verfügung.
Die interne Meldestelle steht dabei insbesondere für Meldungen, die in den Anwendungsbereich von § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) fallen, beispielsweise bezüglich strafbewehrter Verstöße oder Verstößen gegen bestimmte Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft etwa bezüglich Umweltschutz, Verbraucherschutz, Datenschutz etc. zur Verfügung.
Folgende Grundsätze und Ausführungsregelungen zeichnen die Arbeit der Stadtwerke Güstrow aus:
Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet, die grundlegenden Gesetze, Vorschriften und unternehmensinternen Regeln zu kennen, die für ihren Verantwortungsbereich relevant sind und diese einzuhalten.
Alle Mitarbeiter/innen dürfen sich bedenkenlos und vertrauensvoll mit Problemen wie auch kritischen Sachverhalten an ihre/n Vorgesetzten oder die Geschäftsleitung wenden, ohne Sorge vor Nachteilen.
Jede/r Mitarbeiter/in hat das Recht auf eine gerechte und respektvolle Behandlung. Belästigung, Mobbing und Einschüchterungen werden nicht geduldet.
Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet ihren Vorgesetzten oder die Geschäftsführung unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn im Geschäftsalltag die Interessen des Unternehmens im Widerspruch zu den persönlichen Interessen stehen.
Alle Mitarbeiter/innen nutzen das Gesellschaftseigentum nur für die vorgesehenen Unternehmenszwecke und legen Wert auf den verantwortungsbewussten Umgang.
Unsere Geschäftspartner erwarten von uns rechtskonforme Handlungen und auch wir achten auf die Einhaltung von Recht und Gesetz bei Geschäftspraktiken unserer Geschäftspartner.
Geldgeschenke oder sonstige finanzielle Vorteile von Dritten dürfen unsere Mitarbeiter/innen weder fordern noch annehmen. Dasselbe gilt für das Gewähren von Vorteilen gegenüber Dritten. Alle Mitarbeiter/innen sind aufgefordert, dem Compliance-Beauftragten Vorschläge und Hinweise zu geben, um zu klaren und transparenten Arbeitsabläufen und Organisationsstrukturen beizutragen.
Alle Mitarbeiter/innen handeln im Umgang mit Behörden im Alltagsgeschäft, bei politischer Interessenvertretung oder bei behördlichen Anfragen stets aufrichtig, transparent und in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht.
Alle Mitarbeiter/innen achten auf größte Sorgfalt, strenge Vertraulichkeit sowie die Einhaltung geltender Gesetze und Regeln bei dem Umgang mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Kunden oder anderen Dritten.
Wir respektieren die Würde und die Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeiter/innen und Dritter, streben eine verantwortungsvolle Nutzung sowie Beschaffung natürlicher Ressourcen an und sogen für ein gesundes wie auch gefahrenfreies Arbeitsumfeld unter Einhaltung von Gesetzen und Regeln zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Stadtwerke Güstrow GmbH
Compliance-Beauftragter
Am Berge 4 - 5, 18273 Güstrow
Tel.: (03843) 288 172
E-Mail: compliance@stwg.de
Externer Ombudsmann
Schütte Horstkotte & Partner
Rechtsanwalt Matthias Veihelmann
Neuer Markt 17, 18055 Rostock
Tel.: (0381) 4930260
E-Mail: hro@sh-partner.de
Kundenservicecenter
Am Berge 4-5, 18273 Güstrow
Tel.: (03843) 288 500
Mo - Fr 08:00 - 16:00 Uhr
Fax: (03843) 288 520
E-Mail: kundenberatung@stwg.de
Regionalbüro Schwaan
in der Seniorenresidenz Burg Schwaan
Amtsplatz 6, 18258 Schwaan
Jeden zweiten Donnerstag in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr ist ein Mitarbeiter der Stadtwerke Güstrow für Sie vor Ort.
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Montag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 13:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 13:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 13:00 Uhr |
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Feiertage | geschlossen |
Brückentage | für den Besucherverkehr geschlossen (inklusive Kassenautomat) |
Vom 24.12. bis 01.01. ist das komplette KSC für den Besucherverkehr geschlossen. (inklusive Kassenautomat)